Verantwortung, die über
den Arbeitsplatz hinausgeht
Wer Mitarbeitende aus dem Ausland gewinnt, übernimmt besondere Verantwortung. Für uns endet sie nicht mit der Besetzung einer Schicht.
Rechtssicher und verlässlich
- Unbefristete Erlaubnis zur ArbeitnehmerüberlassungDie MBP Personalmanagement GmbH verfügt seit 2024 über eine unbefristete Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Unsere Geschäftsführung ist seit 2011 durchgehend im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis — zunächst für das Vorgängerunternehmen. Damit stehen fünfzehn Jahre ununterbrochen erlaubte Überlassung hinter uns.
- TarifbindungAls Mitglied des Gesamtverbands der Personaldienstleister wenden wir das seit dem 1. Januar 2026 geltende DGB/GVP-Tarifwerk an. Branchenzuschlagstarifverträge werden berücksichtigt, sofern sie für den Einsatz gelten.
- IZS — Institut für Zahlungssicherheit, Premium-StatusGeprüfte SV-Zahlungen: Das IZS bestätigt fortlaufend, dass unsere Sozialversicherungsbeiträge vollständig und pünktlich abgeführt werden. Wir unterliegen dem vollen Prüfumfang. Compliance-, Bonitäts- und Unbedenklichkeitsnachweise werden fortlaufend aktualisiert und stehen im Rahmen von Lieferantenprüfungen bereit.
- Anwender der GVP-Standards Internationale MobilitätWir wenden das Regelwerk des Gesamtverbands für die grenzüberschreitende Rekrutierung an — genau den Bereich, in dem unser Modell liegt: Anwerbung im Ausland, Unterbringung, Mobilität und Betreuung.
- Mitglied in der Bundesvereinigung Logistik (BVL)Weil wir uns nicht als Zeitarbeitsfirma verstehen, sondern als Teil der Logistikbranche.
Unsere Standards
Unsere Wohnungen sind vollständig eingerichtet und so ausgestattet, dass Mitarbeitende direkt einziehen und ihren Alltag selbstständig organisieren können. Pro Zimmer werden maximal zwei Personen untergebracht.
Die Wohnungen werden durch uns selbst verwaltet und kontrolliert. Unsere Kunden sind ausdrücklich eingeladen, sich persönlich ein Bild zu machen — Besichtigungen können jederzeit und auch kurzfristig vereinbart werden, selbstverständlich unter Wahrung der Privatsphäre unserer Mitarbeitenden.
Zu Kosten und Abrechnung: Unterkunft und Fahrdienst werden zu einem monatlichen Pauschalbetrag abgerechnet, der sich nach dem Standort richtet, direkt vom Entgelt einbehalten und auf der Lohnabrechnung gesondert ausgewiesen wird. Jeder Mitarbeitende erfährt die Höhe vor der Zusage. Die vollständige Aufstellung legen wir im Rahmen von Ausschreibungen und Lieferantenprüfungen offen.
Was in jeder Einheit steht
| Belegung | max. 2 Personen je Zimmer |
| Einrichtung | vollständig möbliert, bezugsfertig |
| Küche | eigene Küche je Wohneinheit |
| Sanitär | Bad und separater Waschraum |
| Verwaltung | durch MBP selbst, nicht extern |
| Kontrolle | regelmäßig durch eigene Mitarbeitende |
| Nutzung | freiwillig, ohne Nachteil bei Ablehnung |
Wir zeigen Ihnen keine Fotos. Wir zeigen Ihnen die Wohnungen.
Bilder lassen sich herrichten. Deshalb laden wir Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen — jederzeit und auch kurzfristig, unter Wahrung der Privatsphäre unserer Mitarbeitenden.
Besichtigung vereinbarenErfassung und faire Vergütung
- Vergütung nach dem geltenden DGB/GVP-Tarifwerksamt Branchenzuschlägen sowie Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen nach den geltenden Regelungen.
- Nachvollziehbare AbrechnungTransparenz über geleistete Stunden und bestehende Zeitguthaben. Vor jedem Einsatz prüfen wir die korrekte tarifliche Eingruppierung.
- Softwaregestütztes FrühwarnsystemEinsatzzeiten und Equal-Pay-Fristen werden fortlaufend überwacht. Relevante Fristen und Schwellenwerte werden frühzeitig erkannt, sodass Anpassungen rechtzeitig umgesetzt werden können.
Ansprechpartner und Beschwerdeweg
Unsere Mitarbeitenden erhalten feste, mehrsprachige Ansprechpartner, die sie während des gesamten Einsatzes begleiten — Disposition, Onsite-Management sowie muttersprachliche Koordinatoren und Dolmetscher.
Der Weg im Einzelnen
- Erste Stufe: der Koordinator in der HalleJeder Teamleiter und Koordinator ist zweisprachig. Anliegen lassen sich dort in der eigenen Sprache vorbringen, ohne Formular und ohne Wartezeit — im Regelfall noch in derselben Schicht.
- Zweite Stufe: die Disposition in RödermarkWer sich nicht an den Koordinator wenden möchte oder dort keine Lösung findet, erreicht die Disposition unmittelbar — persönlich, telefonisch oder schriftlich.
- Dritte Stufe: die GeschäftsführungBei schwerwiegenden Anliegen steht der Weg zur Geschäftsführung offen. Jede Meldung wird dokumentiert und beantwortet.
Eine Beschwerde darf keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis oder den Einsatz haben. Anliegen werden vertraulich behandelt. Wer sich beschwert, muss keine Umbesetzung und keine schlechtere Schicht befürchten.
Arbeitssicherheit ohne Sprachbarrieren
- Vor dem EinsatzAllgemeine Sicherheitsunterweisung, ergänzt um tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Einweisungen.
- VermittlungErläuterung durch muttersprachliche Koordinatoren oder Dolmetscher, mit bildlichen Darstellungen und praktischen Beispielen.
- NachweisDokumentierte Teilnahmebestätigungen, Wiederholungsunterweisungen bei Bedarf oder bei Veränderung des Arbeitsplatzes.
Vor der Arbeitsaufnahme prüfen wir außerdem, ob die erforderliche persönliche Schutzausrüstung, arbeitsmedizinische Vorsorge und tätigkeitsbezogene Qualifikation vorhanden sind.
Code of Ethics
Unsere verbindlichen Grundsätze für den Umgang mit Mitarbeitenden, Kunden und Partnern — Grundlage jeder Zusammenarbeit und Bestandteil unserer Lieferantenunterlagen.
Verantwortung muss
überprüfbar sein
Verantwortung zeigt sich nicht in Versprechen, sondern in nachvollziehbaren Standards und dokumentierten Abläufen. Wir stellen die erforderlichen Nachweise im Rahmen von Audits und Lieferantenprüfungen transparent zur Verfügung — und laden Sie ein, sich persönlich ein Bild von unserer Betreuung, unseren Unterkünften und unseren Prozessen zu machen.